22. September 2008

Gerichtsstatistik der letzten beiden Perioden

Werte Bürger Bayerns,

anbei die Statistik des bayerischen Gerichtshofes der letzten Perioden:

8. Ratssitzung zu Bayern:


56 Urteile, davon 2 Freisprüche. Gefängnisstrafen von 17 Tagen, 2 Mal Todesurteil und insgesamt 2568 Taler Strafe.

9 Personen wurden während der Verhandlung vom Kaiser direkt gerichtet.

Die wichtigsten: Die erste Verurteilung wegen Spekulation, 7 wegen Raub, 5 RH-Sturm-Versuche, 2 wegen Beleidigung und 3 Fälle der Inquisition.


9. Ratssitzung zu Bayern:


60 Urteile, davon 3 Freisprüche. Gefängnisstrafen von 14 Tagen und insgesamt 3758 Taler Strafe.

7 Personen wurden während der Verhandlung vom Kaiser direkt gerichtet.

Die wichtigsten: 16 wegen Raub, 3 RH-Sturm-Versuche, 2 wegen Beleidigung und 6 Fälle der Inquisition.

Es fiel auf, dass es mehr und mehr Wiederholungstäter gab und wegen des Räuberaufgebotes natürlich wesentlich mehr Verurteilungen. Leider gab es auch vermehrt Täter, die sich nicht einer Tat zum wiederholten aber anderer Taten schuldig gemacht haben.


Auf eine nun hoffentlich wieder ruhigere Periode.


Gez.

Bolord

Richter zu Bayern in der III. Periode

28. Juli 2008

Hilfsprogramm für München

Hiermit möchte ich verkünden, das der Rat über ein neues Hilfsprogramm für München abgestimmt und dieses nun beschlossen hat.
Das alte Hilfsprogramm wird somit angesetzt, da es leider zu keinem Erfolg geführt hat.
Das neue Hilfsprogramm für München, stellt sich wie folgt dar:

Pro Woche werden München Wahlweise 2 Äxte kostenlos übergeben oder 140,00 Taler pro Axt erstatten. Sollte die GS nicht über Ausreichend Äxte verfügen, würden 150,00 Taler pro Axt fällig. Falls die Grafschaft über genug Äxte verfügt, kann München weitere Äxte zu je 150,00 Taler erwerben.

gez. Gemini von Zastrau, Wortführerin zu Bayern

21. Juli 2008

Neuer Rat zusammengetreten

Verehrte Bürger,

der neue Rat von Bayern ist heute zusammengetreten und wird die nächsten 60 Tage die Geschicke von Bayern im besten Sinne leiten

Nach wie vor ist es im Sinne des Rates, dass sich Bürger mit ihren Sorgen und Anliegen an uns wenden. Hierzu sind sie herzlich eingeladen einem jeden von uns eine Nachricht zu schreiben, sich in der Weinstube zu melden, die Büros der Fachbereiche im Rat von Bayern zu besuchen oder das Bürgerbüro im Schloss zu Bayern anzusteuern!

Der neue Rat von Bayern:

Lorenai (Regent)
Space (Handelsbevollmächtigter)
Cleo_79 (Vogt)
Svoitosar (Hauptmann)
Bolord (Richter)
Gemini27 (Wortführer)
Heidianer (Oberster Feldrichter)
Barret0 (Bergwerkkommissar)
Gustav_streseman (Staatsanwalt)
Wolf81
Sheharazade
Aurelius1 (Marschall)

Es grüßt herzlich

Lorenai v. Wahlasé
~Herzogin von Bayern~

18. Juni 2008

Gesetzesänderung

§ 12 Handel & Spekulation
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.
(2) Jeder Spieler, der im Herzogtum Bayern Waren, die nicht unter §12 (1) fallen auf einem Markt einer Gemeinde anbieten möchte, benötigt eine Genehmigung des dortigen Bürgermeisters, der nach freiem Ermessen eine Lizenz zum Verkauf erteilen kann. Die Lizenz gilt nur als erteilt, wenn sie durch den Bürgermeister vor Einstellung zum Verkauf im Forum der Renaissance Königreiche im Thread der Gemeinde, in der der Markt liegt, unter Angabe der zum Verkauf genehmigten Menge, der Art der Ware und des Stückpreises als genehmigt geposted wurde. Ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt, können vom Handelsbevollmächtigten Lizenzen erteilt werden.
(3) Dem Bürgermeister steht es frei, für seine Gemeinde unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes Höchst- und Mindestpreise als Gemeindedekret zu erlassen. Ein Verstoß gegen diese Preisgebote wird gemäß §27 strafrechtlich verfolgt.
a) Höchst- und Mindestpreise sind nicht auf Wirtshäuser auslegbar.
(4) Für erträumte Waren muss dem Bürgermeister der Gemeinde des jeweiligen Marktes ein Nachweis über den Traum erbracht werden (Screenshot). Damit erhält der Spieler automatisch die Genehmigung diese Ware am örtlichen Markt zu verkaufen. Dekrete über Preise (Höchst-, Richt- und Mindestpreise) sind dabei zu beachten.
(5) Der Spekulation wird jeder Bürger angeklagt, der
a) rechtswidrig Waren verkauft die er nachweißlich günstiger eingekauft hat
b) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und kurze Zeit später das erworbene Feld wieder über dem Einkaufspreis verkauft.
c) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und gleichzeitig oder kurze Zeit später das Feld, dass er bei seinem Aufstieg in den ersten Stand erhalten hat, über dem Einkaufspreis des 2. Feldes verkauft.
(6)Die Absätze 1-3 finden bei Dorfbütteln und dem Rathaus im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit keine Anwendung
(7) Vergehen sind als Verstoß gegen ein geordnetes Wirtschaftsleben strafbar.

Ankündigung:

Das erste Urteil wegen Spekulation wurde in Bayern gesprochen! Die Beweislast war zu erdrückend. Es handelte sich auch nicht um „einfache“ Spekulation, sondern um massive illegale Markteingriffe, weshalb der Richter nach Landesverrat bestrafen musste.

Urteilsstatistik zur Mitte der Amtsperiode des ehrenwerten Richters Bolord:

26 Verurteilungen: davon 7 wegen Raubes und die erste wegen Spekulation und 2 Fälle der Inquisition. Strafen von insgesamt 13 Tagen Gefängnis und 1727 Taler.

15. Juni 2008

Die Herzogin von Bayern hat geheiratet!

Alle männlichen Junggesellen können sich nun einen Posten an der Spitze von Bayern abschlagen.

Die Herzogin von Bayern, Lorenai von Leiningen, hat den Landshuter Bürgermeister Lordmoron, Freiherr von Zell in der Kirche zu Landshut in einer wunderschönen Trauung unter Bischof Kodiak geehelicht.

In einer harmonischen Zeremonie, mit einer wunderschönen Braut und einem verspätetem Bräutigam wartete die ganze versammelte Menge, der größte Teil des Rats von Bayern sowie einige auserkorene Freunde des Brautpaares bis der zweifache erlösende Satz kam:

- Ja, mit Gottes Hilfe –

Dann wurden die Ringe getauscht und die Menge applaudierte in wilder Raserei. Soldaten feuerten viele Male gen Himmel zum Salut und ein Feuerwerk das seinesgleichen sucht, ließ den Himmel lange hell erstrahlen.

Möge der Segen von ganz Bayern mit Euch sein.

Der Landshuter Kurier (http://www.landshuterkurier.blogspot.com/) war schneller als das Amtsblatt zu Bayern, doch wir ließen es uns nicht nehmen, dennoch auch hier Glückwünsche zu unterbreiten.

Als der ehemalige Herzog Richard_de_Godefroi dann auch noch mit einem Kinderbettchen als Geschenk aufwartete, setzen alle anwesenden Gäste ein Grinsen auf.

Glückwunsch von ganz Bayern.

27. Mai 2008

Gratulation der neuen KB!

Mit Stolz darf ich verkünden, dass sich eine engagierte Bürgerin Bayerns gefunden hat, welche sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen möchte. Im Namen des Rates von Bayern wünsche ich Sheharazade gutes Gelingen und bin sicher, wir werden gut Zusammenarbeiten!

26. Mai 2008

Kulturbeauftragte/r gesucht!

Meine lieben bayerischen Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Herzogtum Bayern möchte hier die Stelle des bayerischen Kulturbeauftragten ausschreiben. Lange schon fehlt eine Person, die sich der Kultur in unserer schönen Provinz annimmt und sich bereit erklärt provinzweit für etwas Abwechslung in der Weinstube zu sorgen.

Wenn ich an vergangene Ereignisse zurückdenke, das Fingerhakelturnier, diverse Tanzfeste, so denke ich ich wehmütig an den Spass, den wir gemeinsam, als Bayern, Bürger unserer Provinz, hatten. Mehr davon wünsche ich mir - und ich bin mir sicher, so denken sicherlich einige.

Ich möchte an alle apellieren, jeder der Lust hat sich etwas für seine Heimat zu engagieren, der Spass und Freude am Organisieren hat, dem viel an RolePlay liegt, meldet euch hier!

Werdet Kulturbeauftragte/r Bayerns!

In freudiger Erwartung auf die ankommenden Bewerbungen

Gez.
Lorenai
~Herzogin von Bayern~

23. Mai 2008

Neue Regierung im Amt

Nach der Wahl zum 8.Rat von Bayern ist nun das neue Kabinett zusammen getreten. Die neu gewählte Herzogin hat ihre Minister ernannt und ins Amt eingesetzt.
Die aktuelle Konstellation ergibt:

Lorenai (Regent)
Space (Handelsbevollmächtigter)
Penther
Mortahr (Vogt)
Cleo_79 (Staatsanwalt)
Marook2001 (Oberster Feldrichter)
Matrim_cauthon (Wortführer)
Bolord (Richter)
Winnetou
Woodpecker (Hauptmann)
Knechtmeister (Marschall)
Wuntfor (Bergwerkkommissar)

20. Mai 2008

Abschlussstatistik des herzoglichen Gerichtes von Bayern der Legislaturperiode März-Mai

Statistik für die Legislaturperiode vom 23.03.1456 bis einschl. 20.05.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 94

Davon Freisprüche: 11 (11,66%)
Davon Schuldsprüche: 83 (87,98%)

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 34 (36,04%)
Unerlaubter Handel ohne Lizenz: 16 (16,96%)
Preisdelikte: 12 (12,72%)
Spekulation:
Beleidigung:
Raub und Wegelagerei: 14 (14,84%)
Hochverrat: 4 (4,24%)
Landfriedensbruch: 1 (1,06%)
Störung öffentlichen Friedens: 1 (1,06%)

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 5132 Talern Geldstrafe und 30 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.


Gez.

-Lorenai-
Richterin des Herzogtums Bayern

14. Mai 2008

Statistik des herzoglichen Gerichtes von Bayern

Statistik vom 21.04 1456 bis einschl. 14.05.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 25

Davon Freisprüche: 2
Davon Schuldsprüche: 23

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 9
Unerlaubter Handel ohne Lizenz: 1
Preisdelikte: 5
Spekulation: -
Beleidigung: -
Raub und Wegelagerei: 6
Hochverrat: 1
Landfriedensbruch: 1

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 3425 Talern Geldstrafe und 15 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.

IV. Anmerkungen

Ein Prozess kam aufgrund des Justizabkommens der Provinzen des HrRdN zustande!

Gez.

Lorenai
~Richterin des Herzogtums Bayern~

7. Mai 2008

Hilfeprogramm um einige erfahrende Bürger zum Umzug in die Bayerische Hauptstadt zu bewegen.

Da München immer noch eine recht kleine Stadt ist, unterstützt der bayerische Grafschaftsrat über eine Tombola reichsweit Umzüge von erfahrenden Bürgern.

Um bei der Tombola dabei zu sein, muss man folgendes tun:
Es sind insgesamt drei Screen an den/der HBV von Bayern zu senden. Auf dem ersten muss der alte Heimatort mit Datum erkennbar sein. Auf dem zweiten, das nun der Heimatort mit Datum München ist und auf dem dritte Screen, der ab eine Woche bis zwei Wochen später erzeugt werden sollte, muss immer noch München als Heimatort erkennbar sein. Die Abgabe dieses dritten Screens entscheidet, in welcher Monatstombola man dabei sein wird. Das bedeutet alle Abgaben des dritten Screens von 01.05.1456 – 31.05.1456 gelten für die Mai Tombola.

Die Gewinner werden folgendermaßen ermittelt:
Die Einsendungen werden in der Reihenfolge der Einsendungen des dritten Screens eine aufsteigende Nummer vergeben. Diese Reihenfolge wird nur den/der HBV und dem Herzog/der Herzogin bekannt sein. Wenn alle Teilnehmer feststehen werden drei andere Ratsmitglieder dazu aufgefordert je irgendeine Person im Wirtshaus nach einer Zahl von 1 bis zur Endzahl der Teilnehmer zu nennen. In der Reihenfolge, wie die Ratsmitglieder Ihre Rückmeldungen mit Screen der Antwort aus dem Wirtshaus im Schloss melden, steht der 1 bis 3 Sieger fest. Sollte eine Zahl doppelt genannt worden sein. Muss derjenige, der Zahl doppelt gemeldet hat, die Frage jemanden erneut stellen.

Als Preise wird es folgendes geben:
1. Preis = 40 Gemüse für 0,00 Taler über Handel, der mit dem HBV abzuwickeln ist.
2. Preis = 25 Gemüse für 0,00 Taler über Handel, der mit dem HBV abzuwickeln ist.
3. Preis = 15 Gemüse für 0,00Taler über Handel, der mit dem HBV abzuwickeln ist.

Im Verlauf der Monate behält sich die Grafschaft vor andere statt Gemüse auch andere Waren auszugeben. Natürlich können die Preise in andere Waren getauscht werden, falls genug von der gewünschten vorhanden ist.

Es ist angedacht diese Tombola laufen zu lassen, bis München ca. 300 Einwohner hat, oder man um studieren zu können in den Hauptstädten wohnen muss.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bayerische Rat

3. Mai 2008

Fest anlässlich des Geburtstages Bayerns Teil II

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute wurde der 3 Tag der Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstages von Bayern bestritten. So konnten die Zuschauer einem spannenden Wettbewerb im Bogenschiessen teilhaben. Dame Winnetou hatte mit viel Treffsicherheit diese Disziplin für sich entscheiden können.

Weiter ging es mit der Wahl zur ersten Bayerischen Bierkönigin. In einem starken Teilnehmerfeld bestehend aus LadyCatharine, Vianne, Xenabruja, Rewenka und Falin, konnte sich Falin aus Regensburg durchsetzen und gewinnt die Ehre und den damit verbunden Preis.

Zuguterletzt wurde der Sieger im Schwertkampfe ermittelt, hier konnten sich 7 stattliche Ritterinnen und Ritter im Kampfe gegeneinander messen. In einem spannenden Finale standen sich LadyCatharine und Lestad gegenüber. Lestad konnte nach einem ausgeglichenen und abwechslungsreichen Kampf das Duell knapp für sich entscheiden.

Am morgigen Tage wird ein großer Ball gefeiert. Diese stellt den Abschluss der Feierlichkeiten zum ersten Geburtstag der bayerischen Heimat dar. Hierzu ist ein jeder Bürger, Gast, Interessent und Freund geladen.

Für den Rat von Bayern,
Lorenai

2. Mai 2008

Fest anlässlich des Geburtstages Bayerns

Anlässlich des 1. Geburtstages unserer Provinz findet derzeit ein Fest auf dem Vorplatz des herzöglichen Schlosses zu Bayern statt. Bereits gestern wurde durch seine Eminenz, Bischof Mortahr, Vogt zu Bayern, das Fest mit einem andächtigen Gottesdienst eröffnet!

Heute wurden bereits einige Wettkämpfe ausgetragen, als Sieger konnten hierbei ermittelt werden:

Schweineschau: Kapitan Skalli mit seinem Prachtschwein, welches American Style war!
Schafschau: Winnetou, wessen Schaf derweil in fernen Landen residiert und uns grüßen lässt

Im Tauziehen um den Großen Preis des Herzogtumes haben sich drei Mannschaften aus der Provinz gemessen! Landshut, Ingolstadt und Deggendorf haben sich mit aller Mühe auf den Wettkampf eingetsellt und ihr Bestes gegeben. Am Ende konnte sich Deggendorf in einem fulminanten und mehr als spannenden Finale gegen Ingolstadt durchsetzen.

Morgen werden weiter Kämpfe ausgetragen, wir, der Rat von Bayern, hoffen euch, werte Mitbürger dazu begrüßen zu können!

Besucht uns in der Weinstube!
Für den Rat,

Lorenai

21. April 2008

Erweiterung des Ausgleichssystems bei Sklaverei

Der Rat von Bayern hat, in Abstimmung mit den Bütteln, eine Erweiterung des bestehenden Ausgleichssystems beschlossen.
Diese sieht vor, dass Bürger, die wiederholt eine Stelle annehmen, die gegen die Mindestlohnregelung verstößt, keinen Anspruch mehr auf einen Ausgleich haben.
Der Täter wird dann direkt eine Spende an das Rathaus leisten.

Dies soll verhindern das sich Bürger durch gegenseitiges Einstellen unter Mindestlohn eventuelle Vorteile verschaffen könnten.
Außerdem soll den Bütteln vor Ort die Arbeit erleichtert werden, da sie nun in diesen Fällen keinen langen Briefverkehr mehr führen müssen.

20. April 2008

Statistik des herzoglichen Gerichtes von Bayern

Statistik vom 14.04 1456 bis einschl. 20.04.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 5

Davon Freisprüche: 2
Davon Schuldsprüche: 3

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 2
Unerlaubter Handel ohne Lizenz:
Preisdelikte:
Spekulation: -
Beleidigung: -
Raub und Wegelagerei:
Hochverrat:
Störung des öffentlichen Friedens: 1

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 128 Talern Geldstrafe und 1 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.

IV. Anmerkungen

Gez.

Lorenai
~Richterin des Herzogtums Bayern~

16. April 2008

Neues Gesetz verabschiedet

Der Rat von Bayern hat ein neues Gesetz verabschiedet:

§12b Steuern des Herzogtums

(1.) Auf jedes Feld und jedes Handwerk im Herzogtum Bayern kann das Herzogtum alle zwei Wochen eine Steuer erheben, wenn dies vom herzoglichen Rat so mehrheitlich beschlossen wurde und zur Finanzierung des Bayerischen Haushalts nötig ist. Eine Begründung für die Grafschaftssteuer solle bei der Veröffentlichung des Dekrets angegeben werden um den Bürgern die Notwendigkeit der Erhebung transparenter darzustellen zu können und um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
(2.) Die Höhe der Steuer kann jederzeit per weiterem Dekret mit der Mehrheit der Stimmen des bayerischen Rates angepasst werden.
(3.) Der Einzug der Steuer erfolgt durch die Bürgermeister und wird von diesen an die Provinz weitergeleitet.
(4.) Herzogtumsweite Steuern, die vom Rat von Bayern erhoben werden, müssen zwingend von allen Bürgermeistern, in der festgelegten Höhe und im entsprechend festgelegtem Zeitraum, umgesetzt und von den Bewohnern der jeweiligen bayerischen Städte eingesammelt werden.
Eine Zuwiderhandlung wird gemäß §2 (4) GdHB als Landesverrat betrachtet und strafrechtlich verfolgt.
(5.) Die Bürgermeister haben das Recht die Grafschaftssteuer gleichzeitig mit einer eventuellen Stadt-Steuer zu erheben.
(6.) Für das Erlassen von Steuern hat der Bürgermeister immer für genügend Staatspunkte im Bereich Finanzen zu sorgen und die betreffenden Beamten vorausschauend einzustellen.
(7.) Den Rathäusern wird zur Kostendeckung der Steuerorganisation und für das Einstellen von Beamten ein Anteil von 5% der eingenommenen Steuern zugestanden.
(8.) Das restliche Steueraufkommen von 95 % ist über den Handelsbevollmächtigten von Bayern an das Herzogtum weiterzuleiten.
(9.) Die Ergebnisse der Steuererhebung müssen vom Bürgermeister entweder als Screenshot oder anderen nachvollziehbaren Belegen dem HBV oder Regenten vorgelegt werden. Dabei müssen die Bürgermeister im Verwaltungsmenü die wöchentlichen Steuereinnahmen abrufen und belegen.
(10.) Aktiven Soldaten der Bayerischen Armee wird die Steuer für ihre Handwerksbetriebe, die während ihrer Dienstzeit anfällt, per Warenmandat wieder gutgeschrieben.

Das Gesetzt ist mit einer Mehrheit von 9/0/0 Stimmen, bei einer nicht abgegebenen Stimme, verabschiedet und ist mit dem heutigen Tage (16.04.1456) rechtswirksam!

15. April 2008

14. April 2008

Statistik des herzoglichen Gerichtes von Bayern

Statistik vom 07.04 1456 bis einschl. 13.04.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 7

Davon Freisprüche: 1
Davon Schuldsprüche: 6

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 1
Unerlaubter Handel ohne Lizenz: 1
Preisdelikte: 3
Spekulation: -
Beleidigung: -
Raub und Wegelagerei: 1
Hochverrat: -

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 197 Talern Geldstrafe und 1 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.

IV. Anmerkungen

Gez.

Lorenai
~Richterin des Herzogtums Bayern~

6. April 2008

Statistik des herzoglichen Gerichtes von Bayern

Statistik vom 30.03 1456 bis einschl. 06.04.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 16

Davon Freisprüche: 1
Davon Schuldsprüche: 15

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 8
Unerlaubter Handel ohne Lizenz: 4
Preisdelikte: 1
Spekulation: -
Beleidigung: -
Raub und Wegelagerei: 2
Hochverrat: -

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 489 Talern Geldstrafe und 2 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.

IV. Anmerkungen

Gez.

Lorenai
~Richterin des Herzogtums Bayern~

29. März 2008

Wöchentliche Statistik des herzöglichen Gerichts

Statistik des herzöglichen Gerichtes von Bayern

Statistik vom 23.03 1456 bis einschl. 29.03.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 42

Davon Freisprüche: 5
Davon Schuldsprüche: 37

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 13
Unerlaubter Handel ohne Lizenz: 14
Preisdelikte: 2
Spekulation: -
Beleidigung: -
Raub und Wegelagerei: 5
Hochverrat: 3

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 872 Talern Geldstrafe und 11 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.

IV. Anmerkungen

7 Angeklagte verstarben während ihrer Verhandlung
1 Angeklagter wegen Betrug und Hochverrat freigesprochen... da zwar lebend, aber Geburtsdatum lag nach der Tat. Somit ist davon auszugehen, dass der Angeklagte gestorben ist! Ob der neue Träger des Acc. mit der Tat in Verbindung steht, ist nicht nachzuweisen. Daher Freispruch!
Zwei Prozesse kamen durch das Justizabkommen mit Österreich zustande.

Gez.
Lorenai
~Richterin des Herzogtums Bayern~

Kabinettsumbildung unumgänglich!

München, 29. März 1456

Durch verschiedene Umstände bedingt, haben zwei Ratsmitglieder um ihre Entlassung aus dem Rat von Bayern gebeten.
Unser Marschall Aurelius1 wurde durch Knechtmeister und unser Wortführer Masilius wurde nun durch den ehemaligen Staatsanwalt Matrim Cauthon ersetzt.
Dafür rückte unser Bergwerkskommissar Penther ins Gericht nach und LordBeliar übernahm das Amt des Mineninspektors.
Beiden Ratsmitgliedern gegenüber drückte der gesamte Rat von Bayern seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und wünschte beiden ehemaligen Räten für die Zukunft alles Gute und viel Glück und Erfolg.

Richard de Godefroi
Herzog von Bayern

27. März 2008

Erneute Gesetzesänderung!

Der hohe Rat von Bayern hat beschlossen den den §12 Absatz 3 GdHB zu ergänzen:


§ 12 Handel & Spekulation
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.
(2) Jeder Spieler, der im Herzogtum Bayern Waren, die nicht unter §12 (1) fallen auf einem Markt einer Gemeinde anbieten möchte, benötigt eine Genehmigung des dortigen Bürgermeisters, der nach freiem Ermessen eine Lizenz zum Verkauf erteilen kann. Die Lizenz gilt nur als erteilt, wenn sie durch den Bürgermeister vor Einstellung zum Verkauf im Forum der Renaissance Königreiche im Thread der Gemeinde, in der der Markt liegt, unter Angabe der zum Verkauf genehmigten Menge, der Art der Ware und des Stückpreises als genehmigt geposted wurde. Ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt, können vom Handelsbevollmächtigten Lizenzen erteilt werden.
(3) Dem Bürgermeister steht es frei, für seine Gemeinde unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes Höchst- und Mindestpreise als Gemeindedekret zu erlassen. Ein Verstoß gegen diese Preisgebote wird gemäß §27 strafrechtlich verfolgt.
a) Höchst- und Mindestpreise sind nicht auf Wirtshäuser auslegbar.

(4) Für erträumte Waren muss dem Bürgermeister der Gemeinde des jeweiligen Marktes ein Nachweis über den Traum erbracht werden (Screenshot). Damit erhält der Spieler automatisch die Genehmigung diese Ware am örtlichen Markt zu verkaufen. Dekrete über Preise (Höchst-, Richt- und Mindestpreise) sind dabei zu beachten.
(5) Der Spekulation wird jeder Bürger angeklagt, der
a) rechtswidrig Waren verkauft die er nachweißlich günstiger eingekauft hat
b) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und kurze Zeit später das erworbene Feld wieder über dem Einkaufspreis verkauft.
c) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und gleichzeitig oder kurze Zeit später das Feld, dass er bei seinem Aufstieg in den ersten Stand erhalten hat, über dem Einkaufspreis des 2. Feldes verkauft.
(6)Die Absätze 1-3 finden bei Dorfbütteln im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit keine Anwendung
(7) Vergehen sind als Verstoß gegen ein geordnetes Wirtschaftsleben strafbar.


Grund für die Ergänzung ist die geforderte Regelung von Mindest-/und Höchstpreisen für Wirtshäuser.

20. März 2008

Justizvertrag mit Languedoc

Die Räte von Bayern und Lnaguedoc haben sich entschlossen folgendes Justizabkommen einzugehen:

Vertrag über die gerichtliche Zusammenarbeit zwischen der Grafschaft Languedoc und dem Herzogtum von Bayern.

In ihrer Weisheit verleihen Ihre Hoheiten Richard de Godefroi, Herzog von Bayern, und von Zacharia, Graf von Languedoc ihrem Wunsch Ausdruck einen Justizvertrag zu Papier zu bringen, der das Völker von Languedoc und Bayern verbindet, damit die Gerechtigkeit die kommenden Generationen überdauert.

Artikel I

1. Die Hohen Vertragsparteien bekennen sich zu dem Grundsatz, dass eine Person nicht dem Gesetz, das sie verletzt hat, und der Autorität des Landesherren in seinen Landen entgehen kann.
2. Wird ein Bürger in einer der beiden durch diesen Vertrag verbundenen Provinzen angeklagt, so muss er den Gesetzen und den Bräuchen des Ortes seines Verbrechens oder Vergehens unterliegen, soweit es die Gesetze und Werte der Provinz, in der er angeklagt wird nicht widerspricht.


Artikel II

1. Wenn ein Angeklagter in die verbündete Provinz flieht, um zu versuchen vor der Justiz zu fliehen wird er entweder ausgeliefert oder ihm wird im Auftrag von den Rechtsinstanzen des Ortes seiner Verhaftung der Prozess gemacht. Für ein Urteil im Auftrag ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Bevollmächtigten und den Richtern der zwei Provinzen erforderlich, so dass der Angeklagte die Strafe erhält, die er erhalten hätte, wenn er nicht mehr hätte fliehen können.
2. Dazu wird folgendes Verfahren angewandt:
- Anklage auf Antrag des Rates dessen Territorium der Verstoß begangen worden ist.
- Der Bevollmächtigte der ansuchenden Provinz verfasst die Anklageschrift, das Plädoyer wird dem Staatsanwalt der prozessführenden Provinz übergegeben.
- Das Verfahren wird vom Gericht der prozessführenden Provinz durchgeführt. Der zuständige Richter entscheidet unabhängig, mit der einzigen Einschränkung, dass die Begründung seiner Entscheidung auf dem Recht (im weiteren Sinne) des ansuchenden Provinz basieren muss.
- Zusammenarbeit zwischen den gerichtlichen Behörden der zwei Vertragspartner, um eine optimale Anwendung des Rechts des ansuchenden Herzogtums/der ansuchenden Grafschaft zu erreichen.

Artikel III

Die Vertreter der Justiz (der Staatsanwalt, Die Marschälle und die Offiziere, Richter und Feldrichter) des Herzogtums/der Markgrafschaft werden zusammen arbeiten, um ein gemeinsames Gerichts-Register zu schaffen.

Artikel IV

1. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die Artikel dieses Vertrages zu respektieren. Jeder Verstoß gegen eine Klausel durch einen der beiden Vertragspartner entbindet den anderen von seinen Verpflichtungen, bis Kompensation oder eine Abmachung gelingt.
2. Jede einseitige Annullierung des Vertrages in Friedenssituation muss nach untenstehenden Anweisungen erfolgen.
3. Eine Mitteilung des Grafen/Herzog wird an den anderen Grafen/Herzog geschickt, dann wird eine offizielle und feierliche Erklärung feierlich in der Weinstube der anderen Provinz veröffentlicht werden.
4. Alle bei der Annullierung bereits laufenden Angelegenheiten zwischen den beiden Vertragsparteien können nicht gestoppt werden sondern werden zu Ende geführt.
5. Durch gegenseitige Einwilligung kann eine Neufassung des Vertrages in seiner Gesamtheit oder in Teilen, sowie auch die Annullierung beschlossen werden


Für das Herzogtum von Bayern

Richard de Godefroi, Herzog von Bayern
Masilius, Wortführer von Bayern

Unterschrieben in Deggendorf am 1. Februar 1456

Für die Grafschaft Languedoc

Zacharia, Graf von Languedoc
Vanyel, Botschafterin Languedoc in Bayern


Unterschrieben in Montpellier am 16. März 1456

16. März 2008

Steueränderung

Werte Bürgerinnen und Bürger von Bayern,

der Rat hat in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern entschieden, die aktuellen Steuern von 14,00 Taler je Feld und 2,00 Taler je Handwerk ,welche alle 14 Tage zu zahlen sind, zu senken. Die Neuregelung sieht wie folgt aus und wird ab sofort in Kraft treten und findet Ihre erste Anwendung ab der nächsten Steuererhebung vom 23.03.1456:

8,00 Taler je Feld und je Handwerksbetrieb für 14 Tage!
Von dieser neuen Steuer sollen die Dörfer jeweils 300,00 Taler einbehalten, um ihre Ausgaben teilweise zu decken.
Diese Regelung gilt für zwei Steuererhebungen. Am Ende diese Zeit wird neu entschieden, wie weiterverfahren werden soll.
Langfristig sieht es zurzeit so aus, dass die Steuer auf ca. 6,00 Taler pro Feld und pro Handwerksbetrieb für alle 14 Tage sinken soll.


Um das in handfesten Zahlen auszudrücken, betragen die Einnahmen bei 73% ca. 15.000,00 und bei 80% ca. 16.400,00 Taler. Die aktuellen Steuereinnahmen zeigen deutlich, dass in jedem Dorf bisher etwas mehr als 81% im Durchschnitt bezahlen! (In Deggendorf wurde der Steuerbescheid falsch erstellt – das Rathaus hat den Durchschnitt an die GS übergeben.)

Mittlerweile wurde sogar erreicht, dass die Kasse des Herzogtums leicht im Plus ist, jedoch reicht dies noch nicht aus, um alle Aufkäufe von den Dörfern sofort zu erledigen und es wurden noch nicht genug Reserven für die Bergwerke zurückgelegt. Des Weiteren müssen in den nächsten 4 Monaten zusammen ca. 5.000,00 Taler für die Reichsarmee zurückgelegt werden, unsere Hauptstadt bedarf noch Unterstützung und es gibt wieder einmal neue Änderungen von den Entwicklern. Leider ist die aktuelle Übersetzung noch so schlecht, dass die Folgen noch nicht wirklich genau abgeschätzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Der bayerische Rat

14. März 2008

Bayrische Bergwerke haben das Optimum erreicht

Werter Bayern dem Grafschaftsrat ist es eine Freude dem Volk mitteilen zu können, das die Bergwerke in Bayern erstmals seit dem Bestehen der Grafschaft die Optimalen Werte erreicht haben. Nur ist es für die Zukunft wichtig sie dort zu halten.
Leider gibt es trotz täglicher Wartung eine 1 % Chance eine Abwertung, dafür wird noch in den nächsten Wochen ein Lagerbestand aufgebaut damit jederzeit diese Abwertung ausgleichen zu können.
Die Eisenerzbergwerke laufen auf den Stufen 12, die Steinbergwerke auf 11 und die Goldbergwerke auf Stufe 10.
Mit den aktuellen Arbeiterzahlen, sollten wir gerade genug Steine hereinbekommen, um die täglichen Instandhaltungen und die 1 % Chance eine Abwertung ausgleichen zu können. Wenn der Grafschaft wieder mehr Geld zur Verfügung steht, wird auch hier der Lagerbestand weiter ausgebaut werden.
Eisenerz muss auch in Zukunft aus anderen Grafschaften eingekauft werden um die Bergwerke am laufen zuhalten und die Dörfer mit Eisenerz zu versorgen. Langfristig müssen pro Woche alleine ca. 84 kg pro Woche für die Bergwerke eingekauft werden. Für die Dörfer mindestens noch einmal so viel.
Mit den aktuellen Einstellungen machen die Bergwerke täglich ca. 600 Taler Gewinn, wenn man alle Kosten abzieht. – Bei der Amtsübernahme lag der tägliche Wert bei ca. 350 Talern, immerhin pro Woche 1.750,00 Taler die mehr zur Verfügung stehen.
Dafür wurden natürlich viele Rohstoffe und somit Taler eingesetzt, dies ist aber nun vorbei und rentiert sich täglich mehr und mehr. Zu diesen 250 Talern Mehreinnahmen wird also nochmals weniger Geld in Eisenerzaufkäufe fliesen.

gez.
Penther, BWK von Bayern

Erweiterung des Armeegesetzes

Erneut hat der bayrische Rat die Ergänzung eines Gesetzes beschlossen,diesmal handelt es sich um das Armeegesetz,welches um folgenden Passus erweitert wird:

Vergünstigter Wareneinkauf für Soldaten:


Voraussetzungen:

Alle Soldaten, haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bestimmte Waren vergünstigt aufzukaufen.

Fleisch:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht ein Stück Fleisch zum Eigenverbrauch aufkaufen. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage Fleisch einkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass das zuvor eingekaufte Fleisch auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Fleisch eingekauft werden. Sollte durch irgendein Ereignis Eigenschaftspunkte verloren gegangen sein, ist dies auch per Screen zu belegen. Der Preis des Fleisches beträgt ca. einen Taler weniger und als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Gemüse, Obst, Milch und Fische:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht zum Eigenverbrauch auch diese Lebensmittel aufkaufen. Grundlage sind 2 Hungerpunkte (HP) pro Tag. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage aus den Verschiedenen Lebensmitteln (also bis zu 10 HP auf einmal) aufkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass diese zuvor eingekauften Lebensmittel auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Lebensmittel eingekauft werden. Der Preis für Fische beträgt ca. 0,60 Taler weniger und der vom Gemüse, Obst, Milch beträgt ca. 0,30 Taler weniger als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Stab (Stiel), Schild, Schwert und weitere Kleidung:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid hat das Recht zum Eigengebrauch diese genannten Waren solange der Vorrat reicht, beziehungsweise die Waren in kurzer Zeit günstig herbeizuschaffen werden können, aufzukaufen. Die Preise betragen für einen Stab (Stiel) = 6,00 Taler, Schild = 65,00 Taler, Schwert = 185,00 Taler. Für jede weitere Kleidung wird der Preis persönlich festgelegt, da sie sehr wahrscheinlich sowieso erst hergestellt werden müsste. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Zusätzliche Arbeitsvergabe:

Voraussetzungen:

Soldaten, die sich zurzeit nicht im Armeeeinsatz befinden dürfen für die Grafschaft als Handwerker arbeiten, um Rohrstoffe aus dem Lager der Grafschaft in Fertigwaren umzuwandeln, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

- Abgeschlossener AGA und geleisteten Eid
- Der Handelsbevollmächtigte schreibt eine solche Stelle aus. (Dies kann alle Handwerksgruppen betreffen.)
- Der Stadtkommandant bestätigt dem Handelsbevollmächtigten, dass der Soldat nicht anderweitig benötigt wird.

Entlohnung:
Der Tageslohn beträgt 20,00 Taler.

Abwicklung:
Per Mandat werden die jeweiligen Rohstoffe zum Soldaten übertragen. Aus diesem müssen die Rohstoffe zu einem abgesprochenen Preis aufgekauft werden. Dieses Mandat ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

Nach erfolgter Umwandlung gibt der Soldat per PN oder Brief eine Mitteilung an den Handelsbevollmächtigten. Auf Grund dieser Mitteilung wird der Vogt einen Auftrag an den Soldaten geben, in dem der Soldat die Fertigware zum vorher festgelegten Preis Aufkauft. Dieser Preis setzt sich aus dem Einkaufspreis und der Entlohnung zusammen. Nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung ist der Auftrag wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

12. März 2008

Ergänzung §12(1) Handel

Der Rat von Bayern hat beschlossen den § 12 (1)Handel zu erweitern,daraus ergibt sich folgender Text:

§ 12 Handel
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.


Durch die Änderung ist es ab sofort allen bayrischen Bürgern erlaubt selbsthergestellte Waren auch in ihrem Zweitwohnsitz (Hauptstadt) ohne Lizenz zu verkaufen.







7. März 2008

Steuern!

Werte Bürger und Bürgerin Bayerns,

durch die Einführung von neuen Regeln sind für alle Grafschaften und Rathäuser hohe ,neue Kosten entstanden. Für die Grafschaft Bayern sieht es wie folgt aus:

- Kosten des Nahrungsverzehrs täglich ca. 400,00 Taler
- Beamteneinstellung täglich ca. 84,00 oder 112,00 Taler
- Verschwendung und Bestechung: täglich sollen es 50 – 100 pro Dorf sein, also 350 – 700,00 Taler, es scheint aber noch nicht aktiviert zu sein.

Zusätzlich kommen auf die Grafschaft auch noch bald die Kosten der Reichsarmee zu.

Genauere Erläuterungen:

- Kosten des Nahrungsverzehrs:
Zurzeit werdentäglich 20 Essen verbraucht. Diese Nahrung bekommt die Grafschaft durch die wöchentlichen Aufkäufe von den Rathäusern. Hier gibt es fest Preisvorgaben von der Grafschaft.(Laut den neuen Regeln werden es 30 werden.) Kein Ratsmitglied ist dadurch irgendwie satt oder bekommt Eigenschaften. Jedes Ratsmitglied muss sich genau wie jeder andere Bürger immer noch selbst versorgen. Klingt für mich so ,als würde die Grafschaft die "echte" Nahrung der Ratsmitglieder bezahlen,deshalb habe ich den Satz vorgezogen.

- Beamteneinstellung:
Vor der Einführung benötigte die GS keine Beamten. Nur werden aber für alle Tätigkeiten Staatspunkte benötigt. Dies wiederum bedeutet das täglich mindestens zwei Beamte Staatspunkte im Bereich „Regierung“ erzeugen müssen, möglichst auch mal mit 20 Punkten. Mindestens alle zwei Tage muss ein Beamter Staatspunkte im Bereich Finanzen herstellen und auch alle paar Tage Staatspunkte in den Bereichen Handel und Justiz . Deshalb werden pro Tag im Schnitt ca. 3 bis 4 Beamte benötigt.
Sollten nicht genug Staatspunkte im Bereich der Regierung vorhanden sind, können Ratsmitglieder in Ihrem Bereich nicht arbeiten und somit wird die GS handlungsunfähig. - Das wiederum bedeutet, dass mal keine Jungtiere mehr erzeugt, Bergwerke nicht instand gehalten, Aufträge nicht mehr erzeugt, Auf- und Verkäufe nicht mehr getätigt, Sold nicht mehr ausbezahlt, Gerichtsverfahren nicht mehr weitergeführt werden können. Dadurch könnten enorme weitere Kosten auf die Grafschaft zukommen.

- Verschwendung und Bestechung:
Sollten nicht mehr genug Staatspunkte im Bereich Finanzen vorhanden sein, steigen die Kosten bei der Verschendung und Bestechung von 50,00 Taler pro Dorf/Stadt auf bis zu 100,00 Taler pro Dorf/Stadt täglich.


Vor der Einführung dieser Neuerungen hat die GS einen leichten Gewinn erwirtschaftet. Damit hat man versucht die Bergwerke wieder in Richtung des Optimalen Zustandes zu bringen und die Aufkäufe von den Dörfern immer mal wieder erhöht. Mit diesem geringen Gewinn kann man aber nicht die Kosten der Neuregelung finanzieren. Deshalb müssen wir handeln. Wir haben viel darüber nachgedacht, wie man damit umgehen sollte.

Wir sehe leider keine andere Chance die Kosten bezahlen zu können, als mit der Einführung einer Abgabe , die wie folgt aussieht:

Alle 14 Tage wird eine Steuer über 14 Taler pro Feld und über 2 Taler pro Handwerk erhoben.

Im einzelnen sieht das folgendermaßen aus:

Zitat:
- bei keinem Feld und keinen Handwerk 0 Taler
- bei einem Feld auf 14 Taler
- bei einem Feld und Handwerk auf 16 Taler
- bei zwei Feldern auf 28 Taler
- bei zwei Feldern und Handwerk 30 Taler
- bei nur Handwerk 2 Taler



Zusätzlich möchten wir Euch damit mitteilen, dass wir trotz dieser Abgaben weiterhin bestmöglich versuchen werden zu wirtschaften, um möglichst wenig Abgaben einzufordern. Dafür wurden Beispielsweise in den letzten Wochen unsere Bergwerke 15-mal aufgewertet. Dreimal fehlen noch (ohne Berücksichtigung, das ca. alle 16 / 17 Tage im Schnitt eine Abwertung stattfinden soll) um den bestmöglichen Zustand herzustellen. – Trotzdem wird die Grafschaft in Zukunft nicht mehr ohne Abgaben auskommen können, da die Einnahmen fast nur durch die Einnahmen aus der Tierzucht und den Bergwerken bestehen. Und beides ist so begrenzt, das man damit nicht diese Ausgaben decken kann. – Jedes Ratsmitglied arbeitet ehrenamtlich für Euch, gibt während der Amtszeit viel Freizeit auf, und sogar noch bei der Wahl Taler aus um überhaupt auf der Liste zu sehen.

Wir bitten um euer Verständnis!

Danke

der Rat von Bayern

26. Februar 2008

Neues aus dem Rat

Neues aus dem Rat

Lösungen der neuen Regelungen in den RK:

-Rat diskutiert noch mit den Bms

Bisher Erreichtes und Beschlossenes:

-Es wurden bei dem Erzbergwerk Knotenpunkt 619 ein Ertragsteigerung von 0,23 kg je Bergarbeiter erreicht.

-Es wurden bei dem Goldbergwerk Knotenpunkt 615 ein Ertragsteigerung von 1,05 Taler je Bergarbeiter erreicht.

-Es wurden bei dem Goldbergwerk Knotenpunkt 607 ein Ertragsteigerung von 1,06 Taler je Bergarbeiter erreicht.

-Seit Montag,den 25.2.1456, stellt die Grafschaft pro Tag 2 Beamten im Bereich Regierung ein.Andere Beamte je nach Bedarf!Interessierte melden sich bitte bei unserem Vogt Morthar oder im bayrischen Schloss -->Beamtenstube
(http://schloss-bayern.foren-city.de/forum,64,-beamtenstube.html)

Räuberabkommen mit Österreich
-steht kurz vor Vollendung

Justizvertrag mit Languedoc(Frankreich)
-Rat wartet auf Entscheidung des Rates von Languedoc

16. Februar 2008

Solderhöhung!

Solderhöhung!

Der Rat zu Bayern hat beschlossen den Sold der Feldjäger von 16 auf 17 Taler zu erhöhen.Grund hierfür ist der Mangel an Freiwilligen für den Feldjägerdienst .Nur durch eine ausreichende Anzahl an Feldjägern kann die optimale Sicherheit der Rathäuser gewährleistet werden.

Der Rat von Bayern

27. Januar 2008

Rat beschließt Rückkehr ins Reich

Am Abend des 26.1.1456 verkündete Herzog Richard_de_Godefroid von Bayern
die Mehrheitsentscheidung des Rates Bayern wieder ins HrRdN einzugliedern.Damit hat die ADB-für ein einiges Reich ihr Wahlversprechen erfüllt.Zuvor wurden bereits seine Majestät König Sirron der erste und Erzkanzler Eremias von dem Beschluss in Kenntnis gesetzt.Desweiteren hat der Rat eine neue Präambel beschlossen ,mit der die Verbundenheit Bayerns zum HrRdN verdeutlicht werden soll,hier der genaue Wortlaut:

„In seiner Verantwortung vor Gott und dem bayerischen Volk hat der Rat von
Bayern beschlossen, dass das Herzogtum Bayern integraler Bestandteil des
Heiligen Römischen Reiches deutscher Nationen ist. Gleichzeitig erkennt der
hohe Rat von Bayern die Oberherrschaft des Deutschen Kaisers, vertreten
durch den jeweiligen deutschen König oder die jeweilige deutsche Königin an,
soweit sie im Rahmen der gültigen Gesetze liegt. Diese Verbindung soll als
unauflösbar gelten und solange Bestand haben, wie das Reich existiert."
Vom Volk wurde die Ratsentscheidung mit großer Zufriedenheit und
dem Ausruf:"Lang lebe Bayern ... lang lebe das Königreich",aufgenommen.


23. Januar 2008

Neuer Rat von Bayern beginnt mit seiner Arbeit

Richard de Godefroi, Herzog von Bayern, hat die Ämter neu besetzt. Bayern sieht nun einer arbeitsreichen Zukunft entgegen.

hier die aktuelle Besetzung des Rates:

Cleo_79 (Staatsanwalt)
Richard_de_Godefroi (Regent)
Mortahr (Vogt)
LordMoron (Richter)
Penther (Bergwerkkommissar)
Masilius (Wortführer)
Hohenstaufen (Hauptmann)
Tamesys (Oberster Feldrichter)
Space (Handelsbevollmächtigter)
Matrim_cauthon
Kelati (Marschall)
Rewenka

über Pläne, Aufgabenund Ziele wird demnächst der Herzog berichten.