29. März 2008

Wöchentliche Statistik des herzöglichen Gerichts

Statistik des herzöglichen Gerichtes von Bayern

Statistik vom 23.03 1456 bis einschl. 29.03.1456

I. Anzahl an Urteilssprüchen: 42

Davon Freisprüche: 5
Davon Schuldsprüche: 37

II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei: 13
Unerlaubter Handel ohne Lizenz: 14
Preisdelikte: 2
Spekulation: -
Beleidigung: -
Raub und Wegelagerei: 5
Hochverrat: 3

III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 872 Talern Geldstrafe und 11 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.

IV. Anmerkungen

7 Angeklagte verstarben während ihrer Verhandlung
1 Angeklagter wegen Betrug und Hochverrat freigesprochen... da zwar lebend, aber Geburtsdatum lag nach der Tat. Somit ist davon auszugehen, dass der Angeklagte gestorben ist! Ob der neue Träger des Acc. mit der Tat in Verbindung steht, ist nicht nachzuweisen. Daher Freispruch!
Zwei Prozesse kamen durch das Justizabkommen mit Österreich zustande.

Gez.
Lorenai
~Richterin des Herzogtums Bayern~

Kabinettsumbildung unumgänglich!

München, 29. März 1456

Durch verschiedene Umstände bedingt, haben zwei Ratsmitglieder um ihre Entlassung aus dem Rat von Bayern gebeten.
Unser Marschall Aurelius1 wurde durch Knechtmeister und unser Wortführer Masilius wurde nun durch den ehemaligen Staatsanwalt Matrim Cauthon ersetzt.
Dafür rückte unser Bergwerkskommissar Penther ins Gericht nach und LordBeliar übernahm das Amt des Mineninspektors.
Beiden Ratsmitgliedern gegenüber drückte der gesamte Rat von Bayern seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und wünschte beiden ehemaligen Räten für die Zukunft alles Gute und viel Glück und Erfolg.

Richard de Godefroi
Herzog von Bayern

27. März 2008

Erneute Gesetzesänderung!

Der hohe Rat von Bayern hat beschlossen den den §12 Absatz 3 GdHB zu ergänzen:


§ 12 Handel & Spekulation
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.
(2) Jeder Spieler, der im Herzogtum Bayern Waren, die nicht unter §12 (1) fallen auf einem Markt einer Gemeinde anbieten möchte, benötigt eine Genehmigung des dortigen Bürgermeisters, der nach freiem Ermessen eine Lizenz zum Verkauf erteilen kann. Die Lizenz gilt nur als erteilt, wenn sie durch den Bürgermeister vor Einstellung zum Verkauf im Forum der Renaissance Königreiche im Thread der Gemeinde, in der der Markt liegt, unter Angabe der zum Verkauf genehmigten Menge, der Art der Ware und des Stückpreises als genehmigt geposted wurde. Ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt, können vom Handelsbevollmächtigten Lizenzen erteilt werden.
(3) Dem Bürgermeister steht es frei, für seine Gemeinde unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes Höchst- und Mindestpreise als Gemeindedekret zu erlassen. Ein Verstoß gegen diese Preisgebote wird gemäß §27 strafrechtlich verfolgt.
a) Höchst- und Mindestpreise sind nicht auf Wirtshäuser auslegbar.

(4) Für erträumte Waren muss dem Bürgermeister der Gemeinde des jeweiligen Marktes ein Nachweis über den Traum erbracht werden (Screenshot). Damit erhält der Spieler automatisch die Genehmigung diese Ware am örtlichen Markt zu verkaufen. Dekrete über Preise (Höchst-, Richt- und Mindestpreise) sind dabei zu beachten.
(5) Der Spekulation wird jeder Bürger angeklagt, der
a) rechtswidrig Waren verkauft die er nachweißlich günstiger eingekauft hat
b) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und kurze Zeit später das erworbene Feld wieder über dem Einkaufspreis verkauft.
c) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und gleichzeitig oder kurze Zeit später das Feld, dass er bei seinem Aufstieg in den ersten Stand erhalten hat, über dem Einkaufspreis des 2. Feldes verkauft.
(6)Die Absätze 1-3 finden bei Dorfbütteln im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit keine Anwendung
(7) Vergehen sind als Verstoß gegen ein geordnetes Wirtschaftsleben strafbar.


Grund für die Ergänzung ist die geforderte Regelung von Mindest-/und Höchstpreisen für Wirtshäuser.

20. März 2008

Justizvertrag mit Languedoc

Die Räte von Bayern und Lnaguedoc haben sich entschlossen folgendes Justizabkommen einzugehen:

Vertrag über die gerichtliche Zusammenarbeit zwischen der Grafschaft Languedoc und dem Herzogtum von Bayern.

In ihrer Weisheit verleihen Ihre Hoheiten Richard de Godefroi, Herzog von Bayern, und von Zacharia, Graf von Languedoc ihrem Wunsch Ausdruck einen Justizvertrag zu Papier zu bringen, der das Völker von Languedoc und Bayern verbindet, damit die Gerechtigkeit die kommenden Generationen überdauert.

Artikel I

1. Die Hohen Vertragsparteien bekennen sich zu dem Grundsatz, dass eine Person nicht dem Gesetz, das sie verletzt hat, und der Autorität des Landesherren in seinen Landen entgehen kann.
2. Wird ein Bürger in einer der beiden durch diesen Vertrag verbundenen Provinzen angeklagt, so muss er den Gesetzen und den Bräuchen des Ortes seines Verbrechens oder Vergehens unterliegen, soweit es die Gesetze und Werte der Provinz, in der er angeklagt wird nicht widerspricht.


Artikel II

1. Wenn ein Angeklagter in die verbündete Provinz flieht, um zu versuchen vor der Justiz zu fliehen wird er entweder ausgeliefert oder ihm wird im Auftrag von den Rechtsinstanzen des Ortes seiner Verhaftung der Prozess gemacht. Für ein Urteil im Auftrag ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Bevollmächtigten und den Richtern der zwei Provinzen erforderlich, so dass der Angeklagte die Strafe erhält, die er erhalten hätte, wenn er nicht mehr hätte fliehen können.
2. Dazu wird folgendes Verfahren angewandt:
- Anklage auf Antrag des Rates dessen Territorium der Verstoß begangen worden ist.
- Der Bevollmächtigte der ansuchenden Provinz verfasst die Anklageschrift, das Plädoyer wird dem Staatsanwalt der prozessführenden Provinz übergegeben.
- Das Verfahren wird vom Gericht der prozessführenden Provinz durchgeführt. Der zuständige Richter entscheidet unabhängig, mit der einzigen Einschränkung, dass die Begründung seiner Entscheidung auf dem Recht (im weiteren Sinne) des ansuchenden Provinz basieren muss.
- Zusammenarbeit zwischen den gerichtlichen Behörden der zwei Vertragspartner, um eine optimale Anwendung des Rechts des ansuchenden Herzogtums/der ansuchenden Grafschaft zu erreichen.

Artikel III

Die Vertreter der Justiz (der Staatsanwalt, Die Marschälle und die Offiziere, Richter und Feldrichter) des Herzogtums/der Markgrafschaft werden zusammen arbeiten, um ein gemeinsames Gerichts-Register zu schaffen.

Artikel IV

1. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die Artikel dieses Vertrages zu respektieren. Jeder Verstoß gegen eine Klausel durch einen der beiden Vertragspartner entbindet den anderen von seinen Verpflichtungen, bis Kompensation oder eine Abmachung gelingt.
2. Jede einseitige Annullierung des Vertrages in Friedenssituation muss nach untenstehenden Anweisungen erfolgen.
3. Eine Mitteilung des Grafen/Herzog wird an den anderen Grafen/Herzog geschickt, dann wird eine offizielle und feierliche Erklärung feierlich in der Weinstube der anderen Provinz veröffentlicht werden.
4. Alle bei der Annullierung bereits laufenden Angelegenheiten zwischen den beiden Vertragsparteien können nicht gestoppt werden sondern werden zu Ende geführt.
5. Durch gegenseitige Einwilligung kann eine Neufassung des Vertrages in seiner Gesamtheit oder in Teilen, sowie auch die Annullierung beschlossen werden


Für das Herzogtum von Bayern

Richard de Godefroi, Herzog von Bayern
Masilius, Wortführer von Bayern

Unterschrieben in Deggendorf am 1. Februar 1456

Für die Grafschaft Languedoc

Zacharia, Graf von Languedoc
Vanyel, Botschafterin Languedoc in Bayern


Unterschrieben in Montpellier am 16. März 1456

16. März 2008

Steueränderung

Werte Bürgerinnen und Bürger von Bayern,

der Rat hat in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern entschieden, die aktuellen Steuern von 14,00 Taler je Feld und 2,00 Taler je Handwerk ,welche alle 14 Tage zu zahlen sind, zu senken. Die Neuregelung sieht wie folgt aus und wird ab sofort in Kraft treten und findet Ihre erste Anwendung ab der nächsten Steuererhebung vom 23.03.1456:

8,00 Taler je Feld und je Handwerksbetrieb für 14 Tage!
Von dieser neuen Steuer sollen die Dörfer jeweils 300,00 Taler einbehalten, um ihre Ausgaben teilweise zu decken.
Diese Regelung gilt für zwei Steuererhebungen. Am Ende diese Zeit wird neu entschieden, wie weiterverfahren werden soll.
Langfristig sieht es zurzeit so aus, dass die Steuer auf ca. 6,00 Taler pro Feld und pro Handwerksbetrieb für alle 14 Tage sinken soll.


Um das in handfesten Zahlen auszudrücken, betragen die Einnahmen bei 73% ca. 15.000,00 und bei 80% ca. 16.400,00 Taler. Die aktuellen Steuereinnahmen zeigen deutlich, dass in jedem Dorf bisher etwas mehr als 81% im Durchschnitt bezahlen! (In Deggendorf wurde der Steuerbescheid falsch erstellt – das Rathaus hat den Durchschnitt an die GS übergeben.)

Mittlerweile wurde sogar erreicht, dass die Kasse des Herzogtums leicht im Plus ist, jedoch reicht dies noch nicht aus, um alle Aufkäufe von den Dörfern sofort zu erledigen und es wurden noch nicht genug Reserven für die Bergwerke zurückgelegt. Des Weiteren müssen in den nächsten 4 Monaten zusammen ca. 5.000,00 Taler für die Reichsarmee zurückgelegt werden, unsere Hauptstadt bedarf noch Unterstützung und es gibt wieder einmal neue Änderungen von den Entwicklern. Leider ist die aktuelle Übersetzung noch so schlecht, dass die Folgen noch nicht wirklich genau abgeschätzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Der bayerische Rat

14. März 2008

Bayrische Bergwerke haben das Optimum erreicht

Werter Bayern dem Grafschaftsrat ist es eine Freude dem Volk mitteilen zu können, das die Bergwerke in Bayern erstmals seit dem Bestehen der Grafschaft die Optimalen Werte erreicht haben. Nur ist es für die Zukunft wichtig sie dort zu halten.
Leider gibt es trotz täglicher Wartung eine 1 % Chance eine Abwertung, dafür wird noch in den nächsten Wochen ein Lagerbestand aufgebaut damit jederzeit diese Abwertung ausgleichen zu können.
Die Eisenerzbergwerke laufen auf den Stufen 12, die Steinbergwerke auf 11 und die Goldbergwerke auf Stufe 10.
Mit den aktuellen Arbeiterzahlen, sollten wir gerade genug Steine hereinbekommen, um die täglichen Instandhaltungen und die 1 % Chance eine Abwertung ausgleichen zu können. Wenn der Grafschaft wieder mehr Geld zur Verfügung steht, wird auch hier der Lagerbestand weiter ausgebaut werden.
Eisenerz muss auch in Zukunft aus anderen Grafschaften eingekauft werden um die Bergwerke am laufen zuhalten und die Dörfer mit Eisenerz zu versorgen. Langfristig müssen pro Woche alleine ca. 84 kg pro Woche für die Bergwerke eingekauft werden. Für die Dörfer mindestens noch einmal so viel.
Mit den aktuellen Einstellungen machen die Bergwerke täglich ca. 600 Taler Gewinn, wenn man alle Kosten abzieht. – Bei der Amtsübernahme lag der tägliche Wert bei ca. 350 Talern, immerhin pro Woche 1.750,00 Taler die mehr zur Verfügung stehen.
Dafür wurden natürlich viele Rohstoffe und somit Taler eingesetzt, dies ist aber nun vorbei und rentiert sich täglich mehr und mehr. Zu diesen 250 Talern Mehreinnahmen wird also nochmals weniger Geld in Eisenerzaufkäufe fliesen.

gez.
Penther, BWK von Bayern

Erweiterung des Armeegesetzes

Erneut hat der bayrische Rat die Ergänzung eines Gesetzes beschlossen,diesmal handelt es sich um das Armeegesetz,welches um folgenden Passus erweitert wird:

Vergünstigter Wareneinkauf für Soldaten:


Voraussetzungen:

Alle Soldaten, haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bestimmte Waren vergünstigt aufzukaufen.

Fleisch:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht ein Stück Fleisch zum Eigenverbrauch aufkaufen. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage Fleisch einkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass das zuvor eingekaufte Fleisch auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Fleisch eingekauft werden. Sollte durch irgendein Ereignis Eigenschaftspunkte verloren gegangen sein, ist dies auch per Screen zu belegen. Der Preis des Fleisches beträgt ca. einen Taler weniger und als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Gemüse, Obst, Milch und Fische:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht zum Eigenverbrauch auch diese Lebensmittel aufkaufen. Grundlage sind 2 Hungerpunkte (HP) pro Tag. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage aus den Verschiedenen Lebensmitteln (also bis zu 10 HP auf einmal) aufkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass diese zuvor eingekauften Lebensmittel auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Lebensmittel eingekauft werden. Der Preis für Fische beträgt ca. 0,60 Taler weniger und der vom Gemüse, Obst, Milch beträgt ca. 0,30 Taler weniger als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Stab (Stiel), Schild, Schwert und weitere Kleidung:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid hat das Recht zum Eigengebrauch diese genannten Waren solange der Vorrat reicht, beziehungsweise die Waren in kurzer Zeit günstig herbeizuschaffen werden können, aufzukaufen. Die Preise betragen für einen Stab (Stiel) = 6,00 Taler, Schild = 65,00 Taler, Schwert = 185,00 Taler. Für jede weitere Kleidung wird der Preis persönlich festgelegt, da sie sehr wahrscheinlich sowieso erst hergestellt werden müsste. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Zusätzliche Arbeitsvergabe:

Voraussetzungen:

Soldaten, die sich zurzeit nicht im Armeeeinsatz befinden dürfen für die Grafschaft als Handwerker arbeiten, um Rohrstoffe aus dem Lager der Grafschaft in Fertigwaren umzuwandeln, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

- Abgeschlossener AGA und geleisteten Eid
- Der Handelsbevollmächtigte schreibt eine solche Stelle aus. (Dies kann alle Handwerksgruppen betreffen.)
- Der Stadtkommandant bestätigt dem Handelsbevollmächtigten, dass der Soldat nicht anderweitig benötigt wird.

Entlohnung:
Der Tageslohn beträgt 20,00 Taler.

Abwicklung:
Per Mandat werden die jeweiligen Rohstoffe zum Soldaten übertragen. Aus diesem müssen die Rohstoffe zu einem abgesprochenen Preis aufgekauft werden. Dieses Mandat ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

Nach erfolgter Umwandlung gibt der Soldat per PN oder Brief eine Mitteilung an den Handelsbevollmächtigten. Auf Grund dieser Mitteilung wird der Vogt einen Auftrag an den Soldaten geben, in dem der Soldat die Fertigware zum vorher festgelegten Preis Aufkauft. Dieser Preis setzt sich aus dem Einkaufspreis und der Entlohnung zusammen. Nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung ist der Auftrag wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

12. März 2008

Ergänzung §12(1) Handel

Der Rat von Bayern hat beschlossen den § 12 (1)Handel zu erweitern,daraus ergibt sich folgender Text:

§ 12 Handel
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.


Durch die Änderung ist es ab sofort allen bayrischen Bürgern erlaubt selbsthergestellte Waren auch in ihrem Zweitwohnsitz (Hauptstadt) ohne Lizenz zu verkaufen.







7. März 2008

Steuern!

Werte Bürger und Bürgerin Bayerns,

durch die Einführung von neuen Regeln sind für alle Grafschaften und Rathäuser hohe ,neue Kosten entstanden. Für die Grafschaft Bayern sieht es wie folgt aus:

- Kosten des Nahrungsverzehrs täglich ca. 400,00 Taler
- Beamteneinstellung täglich ca. 84,00 oder 112,00 Taler
- Verschwendung und Bestechung: täglich sollen es 50 – 100 pro Dorf sein, also 350 – 700,00 Taler, es scheint aber noch nicht aktiviert zu sein.

Zusätzlich kommen auf die Grafschaft auch noch bald die Kosten der Reichsarmee zu.

Genauere Erläuterungen:

- Kosten des Nahrungsverzehrs:
Zurzeit werdentäglich 20 Essen verbraucht. Diese Nahrung bekommt die Grafschaft durch die wöchentlichen Aufkäufe von den Rathäusern. Hier gibt es fest Preisvorgaben von der Grafschaft.(Laut den neuen Regeln werden es 30 werden.) Kein Ratsmitglied ist dadurch irgendwie satt oder bekommt Eigenschaften. Jedes Ratsmitglied muss sich genau wie jeder andere Bürger immer noch selbst versorgen. Klingt für mich so ,als würde die Grafschaft die "echte" Nahrung der Ratsmitglieder bezahlen,deshalb habe ich den Satz vorgezogen.

- Beamteneinstellung:
Vor der Einführung benötigte die GS keine Beamten. Nur werden aber für alle Tätigkeiten Staatspunkte benötigt. Dies wiederum bedeutet das täglich mindestens zwei Beamte Staatspunkte im Bereich „Regierung“ erzeugen müssen, möglichst auch mal mit 20 Punkten. Mindestens alle zwei Tage muss ein Beamter Staatspunkte im Bereich Finanzen herstellen und auch alle paar Tage Staatspunkte in den Bereichen Handel und Justiz . Deshalb werden pro Tag im Schnitt ca. 3 bis 4 Beamte benötigt.
Sollten nicht genug Staatspunkte im Bereich der Regierung vorhanden sind, können Ratsmitglieder in Ihrem Bereich nicht arbeiten und somit wird die GS handlungsunfähig. - Das wiederum bedeutet, dass mal keine Jungtiere mehr erzeugt, Bergwerke nicht instand gehalten, Aufträge nicht mehr erzeugt, Auf- und Verkäufe nicht mehr getätigt, Sold nicht mehr ausbezahlt, Gerichtsverfahren nicht mehr weitergeführt werden können. Dadurch könnten enorme weitere Kosten auf die Grafschaft zukommen.

- Verschwendung und Bestechung:
Sollten nicht mehr genug Staatspunkte im Bereich Finanzen vorhanden sein, steigen die Kosten bei der Verschendung und Bestechung von 50,00 Taler pro Dorf/Stadt auf bis zu 100,00 Taler pro Dorf/Stadt täglich.


Vor der Einführung dieser Neuerungen hat die GS einen leichten Gewinn erwirtschaftet. Damit hat man versucht die Bergwerke wieder in Richtung des Optimalen Zustandes zu bringen und die Aufkäufe von den Dörfern immer mal wieder erhöht. Mit diesem geringen Gewinn kann man aber nicht die Kosten der Neuregelung finanzieren. Deshalb müssen wir handeln. Wir haben viel darüber nachgedacht, wie man damit umgehen sollte.

Wir sehe leider keine andere Chance die Kosten bezahlen zu können, als mit der Einführung einer Abgabe , die wie folgt aussieht:

Alle 14 Tage wird eine Steuer über 14 Taler pro Feld und über 2 Taler pro Handwerk erhoben.

Im einzelnen sieht das folgendermaßen aus:

Zitat:
- bei keinem Feld und keinen Handwerk 0 Taler
- bei einem Feld auf 14 Taler
- bei einem Feld und Handwerk auf 16 Taler
- bei zwei Feldern auf 28 Taler
- bei zwei Feldern und Handwerk 30 Taler
- bei nur Handwerk 2 Taler



Zusätzlich möchten wir Euch damit mitteilen, dass wir trotz dieser Abgaben weiterhin bestmöglich versuchen werden zu wirtschaften, um möglichst wenig Abgaben einzufordern. Dafür wurden Beispielsweise in den letzten Wochen unsere Bergwerke 15-mal aufgewertet. Dreimal fehlen noch (ohne Berücksichtigung, das ca. alle 16 / 17 Tage im Schnitt eine Abwertung stattfinden soll) um den bestmöglichen Zustand herzustellen. – Trotzdem wird die Grafschaft in Zukunft nicht mehr ohne Abgaben auskommen können, da die Einnahmen fast nur durch die Einnahmen aus der Tierzucht und den Bergwerken bestehen. Und beides ist so begrenzt, das man damit nicht diese Ausgaben decken kann. – Jedes Ratsmitglied arbeitet ehrenamtlich für Euch, gibt während der Amtszeit viel Freizeit auf, und sogar noch bei der Wahl Taler aus um überhaupt auf der Liste zu sehen.

Wir bitten um euer Verständnis!

Danke

der Rat von Bayern