18. Juni 2008

Gesetzesänderung

§ 12 Handel & Spekulation
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.
(2) Jeder Spieler, der im Herzogtum Bayern Waren, die nicht unter §12 (1) fallen auf einem Markt einer Gemeinde anbieten möchte, benötigt eine Genehmigung des dortigen Bürgermeisters, der nach freiem Ermessen eine Lizenz zum Verkauf erteilen kann. Die Lizenz gilt nur als erteilt, wenn sie durch den Bürgermeister vor Einstellung zum Verkauf im Forum der Renaissance Königreiche im Thread der Gemeinde, in der der Markt liegt, unter Angabe der zum Verkauf genehmigten Menge, der Art der Ware und des Stückpreises als genehmigt geposted wurde. Ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt, können vom Handelsbevollmächtigten Lizenzen erteilt werden.
(3) Dem Bürgermeister steht es frei, für seine Gemeinde unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes Höchst- und Mindestpreise als Gemeindedekret zu erlassen. Ein Verstoß gegen diese Preisgebote wird gemäß §27 strafrechtlich verfolgt.
a) Höchst- und Mindestpreise sind nicht auf Wirtshäuser auslegbar.
(4) Für erträumte Waren muss dem Bürgermeister der Gemeinde des jeweiligen Marktes ein Nachweis über den Traum erbracht werden (Screenshot). Damit erhält der Spieler automatisch die Genehmigung diese Ware am örtlichen Markt zu verkaufen. Dekrete über Preise (Höchst-, Richt- und Mindestpreise) sind dabei zu beachten.
(5) Der Spekulation wird jeder Bürger angeklagt, der
a) rechtswidrig Waren verkauft die er nachweißlich günstiger eingekauft hat
b) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und kurze Zeit später das erworbene Feld wieder über dem Einkaufspreis verkauft.
c) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und gleichzeitig oder kurze Zeit später das Feld, dass er bei seinem Aufstieg in den ersten Stand erhalten hat, über dem Einkaufspreis des 2. Feldes verkauft.
(6)Die Absätze 1-3 finden bei Dorfbütteln und dem Rathaus im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit keine Anwendung
(7) Vergehen sind als Verstoß gegen ein geordnetes Wirtschaftsleben strafbar.

Ankündigung:

Das erste Urteil wegen Spekulation wurde in Bayern gesprochen! Die Beweislast war zu erdrückend. Es handelte sich auch nicht um „einfache“ Spekulation, sondern um massive illegale Markteingriffe, weshalb der Richter nach Landesverrat bestrafen musste.

Urteilsstatistik zur Mitte der Amtsperiode des ehrenwerten Richters Bolord:

26 Verurteilungen: davon 7 wegen Raubes und die erste wegen Spekulation und 2 Fälle der Inquisition. Strafen von insgesamt 13 Tagen Gefängnis und 1727 Taler.

15. Juni 2008

Die Herzogin von Bayern hat geheiratet!

Alle männlichen Junggesellen können sich nun einen Posten an der Spitze von Bayern abschlagen.

Die Herzogin von Bayern, Lorenai von Leiningen, hat den Landshuter Bürgermeister Lordmoron, Freiherr von Zell in der Kirche zu Landshut in einer wunderschönen Trauung unter Bischof Kodiak geehelicht.

In einer harmonischen Zeremonie, mit einer wunderschönen Braut und einem verspätetem Bräutigam wartete die ganze versammelte Menge, der größte Teil des Rats von Bayern sowie einige auserkorene Freunde des Brautpaares bis der zweifache erlösende Satz kam:

- Ja, mit Gottes Hilfe –

Dann wurden die Ringe getauscht und die Menge applaudierte in wilder Raserei. Soldaten feuerten viele Male gen Himmel zum Salut und ein Feuerwerk das seinesgleichen sucht, ließ den Himmel lange hell erstrahlen.

Möge der Segen von ganz Bayern mit Euch sein.

Der Landshuter Kurier (http://www.landshuterkurier.blogspot.com/) war schneller als das Amtsblatt zu Bayern, doch wir ließen es uns nicht nehmen, dennoch auch hier Glückwünsche zu unterbreiten.

Als der ehemalige Herzog Richard_de_Godefroi dann auch noch mit einem Kinderbettchen als Geschenk aufwartete, setzen alle anwesenden Gäste ein Grinsen auf.

Glückwunsch von ganz Bayern.