Vergünstigter Wareneinkauf für Soldaten:
Voraussetzungen:
Alle Soldaten, haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bestimmte Waren vergünstigt aufzukaufen.
Fleisch:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht ein Stück Fleisch zum Eigenverbrauch aufkaufen. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage Fleisch einkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass das zuvor eingekaufte Fleisch auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Fleisch eingekauft werden. Sollte durch irgendein Ereignis Eigenschaftspunkte verloren gegangen sein, ist dies auch per Screen zu belegen. Der Preis des Fleisches beträgt ca. einen Taler weniger und als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.
Gemüse, Obst, Milch und Fische:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht zum Eigenverbrauch auch diese Lebensmittel aufkaufen. Grundlage sind 2 Hungerpunkte (HP) pro Tag. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage aus den Verschiedenen Lebensmitteln (also bis zu 10 HP auf einmal) aufkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass diese zuvor eingekauften Lebensmittel auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Lebensmittel eingekauft werden. Der Preis für Fische beträgt ca. 0,60 Taler weniger und der vom Gemüse, Obst, Milch beträgt ca. 0,30 Taler weniger als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.
Stab (Stiel), Schild, Schwert und weitere Kleidung:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid hat das Recht zum Eigengebrauch diese genannten Waren solange der Vorrat reicht, beziehungsweise die Waren in kurzer Zeit günstig herbeizuschaffen werden können, aufzukaufen. Die Preise betragen für einen Stab (Stiel) = 6,00 Taler, Schild = 65,00 Taler, Schwert = 185,00 Taler. Für jede weitere Kleidung wird der Preis persönlich festgelegt, da sie sehr wahrscheinlich sowieso erst hergestellt werden müsste. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.
Zusätzliche Arbeitsvergabe:
Voraussetzungen:
Soldaten, die sich zurzeit nicht im Armeeeinsatz befinden dürfen für die Grafschaft als Handwerker arbeiten, um Rohrstoffe aus dem Lager der Grafschaft in Fertigwaren umzuwandeln, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Abgeschlossener AGA und geleisteten Eid
- Der Handelsbevollmächtigte schreibt eine solche Stelle aus. (Dies kann alle Handwerksgruppen betreffen.)
- Der Stadtkommandant bestätigt dem Handelsbevollmächtigten, dass der Soldat nicht anderweitig benötigt wird.
Entlohnung:
Der Tageslohn beträgt 20,00 Taler.
Abwicklung:
Per Mandat werden die jeweiligen Rohstoffe zum Soldaten übertragen. Aus diesem müssen die Rohstoffe zu einem abgesprochenen Preis aufgekauft werden. Dieses Mandat ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung wieder an die Grafschaft zurückzugeben.
Nach erfolgter Umwandlung gibt der Soldat per PN oder Brief eine Mitteilung an den Handelsbevollmächtigten. Auf Grund dieser Mitteilung wird der Vogt einen Auftrag an den Soldaten geben, in dem der Soldat die Fertigware zum vorher festgelegten Preis Aufkauft. Dieser Preis setzt sich aus dem Einkaufspreis und der Entlohnung zusammen. Nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung ist der Auftrag wieder an die Grafschaft zurückzugeben.
14. März 2008
Erweiterung des Armeegesetzes
Erneut hat der bayrische Rat die Ergänzung eines Gesetzes beschlossen,diesmal handelt es sich um das Armeegesetz,welches um folgenden Passus erweitert wird:
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