21. April 2008

Erweiterung des Ausgleichssystems bei Sklaverei

Der Rat von Bayern hat, in Abstimmung mit den Bütteln, eine Erweiterung des bestehenden Ausgleichssystems beschlossen.
Diese sieht vor, dass Bürger, die wiederholt eine Stelle annehmen, die gegen die Mindestlohnregelung verstößt, keinen Anspruch mehr auf einen Ausgleich haben.
Der Täter wird dann direkt eine Spende an das Rathaus leisten.

Dies soll verhindern das sich Bürger durch gegenseitiges Einstellen unter Mindestlohn eventuelle Vorteile verschaffen könnten.
Außerdem soll den Bütteln vor Ort die Arbeit erleichtert werden, da sie nun in diesen Fällen keinen langen Briefverkehr mehr führen müssen.

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