Da München immer noch eine recht kleine Stadt ist, unterstützt der bayerische Grafschaftsrat über eine Tombola reichsweit Umzüge von erfahrenden Bürgern.
Um bei der Tombola dabei zu sein, muss man folgendes tun:
Es sind insgesamt drei Screen an den/der HBV von Bayern zu senden. Auf dem ersten muss der alte Heimatort mit Datum erkennbar sein. Auf dem zweiten, das nun der Heimatort mit Datum München ist und auf dem dritte Screen, der ab eine Woche bis zwei Wochen später erzeugt werden sollte, muss immer noch München als Heimatort erkennbar sein. Die Abgabe dieses dritten Screens entscheidet, in welcher Monatstombola man dabei sein wird. Das bedeutet alle Abgaben des dritten Screens von 01.05.1456 – 31.05.1456 gelten für die Mai Tombola.
Die Gewinner werden folgendermaßen ermittelt:
Die Einsendungen werden in der Reihenfolge der Einsendungen des dritten Screens eine aufsteigende Nummer vergeben. Diese Reihenfolge wird nur den/der HBV und dem Herzog/der Herzogin bekannt sein. Wenn alle Teilnehmer feststehen werden drei andere Ratsmitglieder dazu aufgefordert je irgendeine Person im Wirtshaus nach einer Zahl von 1 bis zur Endzahl der Teilnehmer zu nennen. In der Reihenfolge, wie die Ratsmitglieder Ihre Rückmeldungen mit Screen der Antwort aus dem Wirtshaus im Schloss melden, steht der 1 bis 3 Sieger fest. Sollte eine Zahl doppelt genannt worden sein. Muss derjenige, der Zahl doppelt gemeldet hat, die Frage jemanden erneut stellen.
Als Preise wird es folgendes geben:
1. Preis = 40 Gemüse für 0,00 Taler über Handel, der mit dem HBV abzuwickeln ist.
2. Preis = 25 Gemüse für 0,00 Taler über Handel, der mit dem HBV abzuwickeln ist.
3. Preis = 15 Gemüse für 0,00Taler über Handel, der mit dem HBV abzuwickeln ist.
Im Verlauf der Monate behält sich die Grafschaft vor andere statt Gemüse auch andere Waren auszugeben. Natürlich können die Preise in andere Waren getauscht werden, falls genug von der gewünschten vorhanden ist.
Es ist angedacht diese Tombola laufen zu lassen, bis München ca. 300 Einwohner hat, oder man um studieren zu können in den Hauptstädten wohnen muss.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bayerische Rat
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