14. März 2008

Erweiterung des Armeegesetzes

Erneut hat der bayrische Rat die Ergänzung eines Gesetzes beschlossen,diesmal handelt es sich um das Armeegesetz,welches um folgenden Passus erweitert wird:

Vergünstigter Wareneinkauf für Soldaten:


Voraussetzungen:

Alle Soldaten, haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bestimmte Waren vergünstigt aufzukaufen.

Fleisch:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht ein Stück Fleisch zum Eigenverbrauch aufkaufen. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage Fleisch einkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass das zuvor eingekaufte Fleisch auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Fleisch eingekauft werden. Sollte durch irgendein Ereignis Eigenschaftspunkte verloren gegangen sein, ist dies auch per Screen zu belegen. Der Preis des Fleisches beträgt ca. einen Taler weniger und als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Gemüse, Obst, Milch und Fische:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid kann pro Tag solange der Vorrat reicht zum Eigenverbrauch auch diese Lebensmittel aufkaufen. Grundlage sind 2 Hungerpunkte (HP) pro Tag. Auf einmal darf man für bis zu fünf Tage aus den Verschiedenen Lebensmitteln (also bis zu 10 HP auf einmal) aufkaufen. Dafür ist dem Handelsbevollmächtigten ein Beweis der aktuellen Stärkepunkte per PN zu liefern. – Erst wenn nach Lieferung eines neuen Screens bewiesen ist, dass diese zuvor eingekauften Lebensmittel auch selbst gegessen wurde, darf erneut vergünstigt Lebensmittel eingekauft werden. Der Preis für Fische beträgt ca. 0,60 Taler weniger und der vom Gemüse, Obst, Milch beträgt ca. 0,30 Taler weniger als der aktuell genannte Preis aus dem in der AAP genannten Handelswarenkurse für das Herzogtum Bayern, solange diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Der Preis wird auf den nächst höheren 0,05 Talerschritten aufgerundet, da die Bürger nur zu solchen Preisen die Waren auf dem Markt stellen können. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Stab (Stiel), Schild, Schwert und weitere Kleidung:
- Jeder Soldat mit abgeschlossener AGA und geleisteten Eid hat das Recht zum Eigengebrauch diese genannten Waren solange der Vorrat reicht, beziehungsweise die Waren in kurzer Zeit günstig herbeizuschaffen werden können, aufzukaufen. Die Preise betragen für einen Stab (Stiel) = 6,00 Taler, Schild = 65,00 Taler, Schwert = 185,00 Taler. Für jede weitere Kleidung wird der Preis persönlich festgelegt, da sie sehr wahrscheinlich sowieso erst hergestellt werden müsste. Für die nötigen Lizenzen hat jeder Soldat selbst zu sorgen. Falls es Probleme damit geben sollte, wird der Handelsbevollmächtigte mit dem jeweiligen Bürgermeister vermitteln. Die Ware wird über ein Mandat zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung sofort zurückzugeben.

Zusätzliche Arbeitsvergabe:

Voraussetzungen:

Soldaten, die sich zurzeit nicht im Armeeeinsatz befinden dürfen für die Grafschaft als Handwerker arbeiten, um Rohrstoffe aus dem Lager der Grafschaft in Fertigwaren umzuwandeln, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

- Abgeschlossener AGA und geleisteten Eid
- Der Handelsbevollmächtigte schreibt eine solche Stelle aus. (Dies kann alle Handwerksgruppen betreffen.)
- Der Stadtkommandant bestätigt dem Handelsbevollmächtigten, dass der Soldat nicht anderweitig benötigt wird.

Entlohnung:
Der Tageslohn beträgt 20,00 Taler.

Abwicklung:
Per Mandat werden die jeweiligen Rohstoffe zum Soldaten übertragen. Aus diesem müssen die Rohstoffe zu einem abgesprochenen Preis aufgekauft werden. Dieses Mandat ist nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

Nach erfolgter Umwandlung gibt der Soldat per PN oder Brief eine Mitteilung an den Handelsbevollmächtigten. Auf Grund dieser Mitteilung wird der Vogt einen Auftrag an den Soldaten geben, in dem der Soldat die Fertigware zum vorher festgelegten Preis Aufkauft. Dieser Preis setzt sich aus dem Einkaufspreis und der Entlohnung zusammen. Nach erfolgreicher Geld- und Warenübertragung ist der Auftrag wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

12. März 2008

Ergänzung §12(1) Handel

Der Rat von Bayern hat beschlossen den § 12 (1)Handel zu erweitern,daraus ergibt sich folgender Text:

§ 12 Handel
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.


Durch die Änderung ist es ab sofort allen bayrischen Bürgern erlaubt selbsthergestellte Waren auch in ihrem Zweitwohnsitz (Hauptstadt) ohne Lizenz zu verkaufen.







7. März 2008

Steuern!

Werte Bürger und Bürgerin Bayerns,

durch die Einführung von neuen Regeln sind für alle Grafschaften und Rathäuser hohe ,neue Kosten entstanden. Für die Grafschaft Bayern sieht es wie folgt aus:

- Kosten des Nahrungsverzehrs täglich ca. 400,00 Taler
- Beamteneinstellung täglich ca. 84,00 oder 112,00 Taler
- Verschwendung und Bestechung: täglich sollen es 50 – 100 pro Dorf sein, also 350 – 700,00 Taler, es scheint aber noch nicht aktiviert zu sein.

Zusätzlich kommen auf die Grafschaft auch noch bald die Kosten der Reichsarmee zu.

Genauere Erläuterungen:

- Kosten des Nahrungsverzehrs:
Zurzeit werdentäglich 20 Essen verbraucht. Diese Nahrung bekommt die Grafschaft durch die wöchentlichen Aufkäufe von den Rathäusern. Hier gibt es fest Preisvorgaben von der Grafschaft.(Laut den neuen Regeln werden es 30 werden.) Kein Ratsmitglied ist dadurch irgendwie satt oder bekommt Eigenschaften. Jedes Ratsmitglied muss sich genau wie jeder andere Bürger immer noch selbst versorgen. Klingt für mich so ,als würde die Grafschaft die "echte" Nahrung der Ratsmitglieder bezahlen,deshalb habe ich den Satz vorgezogen.

- Beamteneinstellung:
Vor der Einführung benötigte die GS keine Beamten. Nur werden aber für alle Tätigkeiten Staatspunkte benötigt. Dies wiederum bedeutet das täglich mindestens zwei Beamte Staatspunkte im Bereich „Regierung“ erzeugen müssen, möglichst auch mal mit 20 Punkten. Mindestens alle zwei Tage muss ein Beamter Staatspunkte im Bereich Finanzen herstellen und auch alle paar Tage Staatspunkte in den Bereichen Handel und Justiz . Deshalb werden pro Tag im Schnitt ca. 3 bis 4 Beamte benötigt.
Sollten nicht genug Staatspunkte im Bereich der Regierung vorhanden sind, können Ratsmitglieder in Ihrem Bereich nicht arbeiten und somit wird die GS handlungsunfähig. - Das wiederum bedeutet, dass mal keine Jungtiere mehr erzeugt, Bergwerke nicht instand gehalten, Aufträge nicht mehr erzeugt, Auf- und Verkäufe nicht mehr getätigt, Sold nicht mehr ausbezahlt, Gerichtsverfahren nicht mehr weitergeführt werden können. Dadurch könnten enorme weitere Kosten auf die Grafschaft zukommen.

- Verschwendung und Bestechung:
Sollten nicht mehr genug Staatspunkte im Bereich Finanzen vorhanden sein, steigen die Kosten bei der Verschendung und Bestechung von 50,00 Taler pro Dorf/Stadt auf bis zu 100,00 Taler pro Dorf/Stadt täglich.


Vor der Einführung dieser Neuerungen hat die GS einen leichten Gewinn erwirtschaftet. Damit hat man versucht die Bergwerke wieder in Richtung des Optimalen Zustandes zu bringen und die Aufkäufe von den Dörfern immer mal wieder erhöht. Mit diesem geringen Gewinn kann man aber nicht die Kosten der Neuregelung finanzieren. Deshalb müssen wir handeln. Wir haben viel darüber nachgedacht, wie man damit umgehen sollte.

Wir sehe leider keine andere Chance die Kosten bezahlen zu können, als mit der Einführung einer Abgabe , die wie folgt aussieht:

Alle 14 Tage wird eine Steuer über 14 Taler pro Feld und über 2 Taler pro Handwerk erhoben.

Im einzelnen sieht das folgendermaßen aus:

Zitat:
- bei keinem Feld und keinen Handwerk 0 Taler
- bei einem Feld auf 14 Taler
- bei einem Feld und Handwerk auf 16 Taler
- bei zwei Feldern auf 28 Taler
- bei zwei Feldern und Handwerk 30 Taler
- bei nur Handwerk 2 Taler



Zusätzlich möchten wir Euch damit mitteilen, dass wir trotz dieser Abgaben weiterhin bestmöglich versuchen werden zu wirtschaften, um möglichst wenig Abgaben einzufordern. Dafür wurden Beispielsweise in den letzten Wochen unsere Bergwerke 15-mal aufgewertet. Dreimal fehlen noch (ohne Berücksichtigung, das ca. alle 16 / 17 Tage im Schnitt eine Abwertung stattfinden soll) um den bestmöglichen Zustand herzustellen. – Trotzdem wird die Grafschaft in Zukunft nicht mehr ohne Abgaben auskommen können, da die Einnahmen fast nur durch die Einnahmen aus der Tierzucht und den Bergwerken bestehen. Und beides ist so begrenzt, das man damit nicht diese Ausgaben decken kann. – Jedes Ratsmitglied arbeitet ehrenamtlich für Euch, gibt während der Amtszeit viel Freizeit auf, und sogar noch bei der Wahl Taler aus um überhaupt auf der Liste zu sehen.

Wir bitten um euer Verständnis!

Danke

der Rat von Bayern