27. September 2007

Beweismittelfälschung unter Strafe gestellt

Der neue Rat hat die erste Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode beschlossen. Mit großer Mehrheit wurde der Antrag des Herzogs angenommen. Hier der Wortlaut:

Wer zur Täuschung vor Gericht vorsätzlich ein unechtes Beweismittel herstellt, ein echtes Beweismittel verfälscht oder ein unechtes oder gefälschtes Beweismittel verwendet macht sich der Störung des öffentlichen Friedens, in schweren Fällen des Landesverrats strafbar.

Die Änderung tritt heute in Kraft.

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