14. August 2007

Vertretungsregeln für Bürgermeister

Der bayrische Rat hat heute auf Antrag des Herzogs ohne Gegenstimme neue Vertretungsregeln für die Bürgermeister beschlossen.

Hier der Wortlaut:

(4) Bürgermeister können einen Stellvertreter ernennen oder einen Gemeinderat mit der Ernennung beauftragen. Mit Zustimmung des Herzogs übernimmt dieser die Amtsgeschäfte im Falle einer Amtsniederlegung des Bürgermeisters.

Damit soll die kommunale Selbstbestimmung gestärkt und die Amtsübergabe demokratisiert werden. Die Entscheidung ob der Bürgermeister selbst oder der Gemeinderat zuständig ist liegt nun allein bei den Dörfern selbst.
Die Regelung tritt bereits heute in Kraft.

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