28. Juli 2008

Hilfsprogramm für München

Hiermit möchte ich verkünden, das der Rat über ein neues Hilfsprogramm für München abgestimmt und dieses nun beschlossen hat.
Das alte Hilfsprogramm wird somit angesetzt, da es leider zu keinem Erfolg geführt hat.
Das neue Hilfsprogramm für München, stellt sich wie folgt dar:

Pro Woche werden München Wahlweise 2 Äxte kostenlos übergeben oder 140,00 Taler pro Axt erstatten. Sollte die GS nicht über Ausreichend Äxte verfügen, würden 150,00 Taler pro Axt fällig. Falls die Grafschaft über genug Äxte verfügt, kann München weitere Äxte zu je 150,00 Taler erwerben.

gez. Gemini von Zastrau, Wortführerin zu Bayern

21. Juli 2008

Neuer Rat zusammengetreten

Verehrte Bürger,

der neue Rat von Bayern ist heute zusammengetreten und wird die nächsten 60 Tage die Geschicke von Bayern im besten Sinne leiten

Nach wie vor ist es im Sinne des Rates, dass sich Bürger mit ihren Sorgen und Anliegen an uns wenden. Hierzu sind sie herzlich eingeladen einem jeden von uns eine Nachricht zu schreiben, sich in der Weinstube zu melden, die Büros der Fachbereiche im Rat von Bayern zu besuchen oder das Bürgerbüro im Schloss zu Bayern anzusteuern!

Der neue Rat von Bayern:

Lorenai (Regent)
Space (Handelsbevollmächtigter)
Cleo_79 (Vogt)
Svoitosar (Hauptmann)
Bolord (Richter)
Gemini27 (Wortführer)
Heidianer (Oberster Feldrichter)
Barret0 (Bergwerkkommissar)
Gustav_streseman (Staatsanwalt)
Wolf81
Sheharazade
Aurelius1 (Marschall)

Es grüßt herzlich

Lorenai v. Wahlasé
~Herzogin von Bayern~

18. Juni 2008

Gesetzesänderung

§ 12 Handel & Spekulation
(1) Erlaubt ist der Verkauf von Waren in den Gemeinden seines ersten und zweiten Wohnsitzes im Herzogtum Bayern, die von diesem Spieler dort selbst produziert wurden. Maßgeblich sind dabei jeweils der aktuell im Profil ausgewiesener Hauptwohnsitz sowie durch Screenshots nachgewiesene Zweitwohnsitz und die berufliche Tätigkeiten.
(2) Jeder Spieler, der im Herzogtum Bayern Waren, die nicht unter §12 (1) fallen auf einem Markt einer Gemeinde anbieten möchte, benötigt eine Genehmigung des dortigen Bürgermeisters, der nach freiem Ermessen eine Lizenz zum Verkauf erteilen kann. Die Lizenz gilt nur als erteilt, wenn sie durch den Bürgermeister vor Einstellung zum Verkauf im Forum der Renaissance Königreiche im Thread der Gemeinde, in der der Markt liegt, unter Angabe der zum Verkauf genehmigten Menge, der Art der Ware und des Stückpreises als genehmigt geposted wurde. Ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt, können vom Handelsbevollmächtigten Lizenzen erteilt werden.
(3) Dem Bürgermeister steht es frei, für seine Gemeinde unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes Höchst- und Mindestpreise als Gemeindedekret zu erlassen. Ein Verstoß gegen diese Preisgebote wird gemäß §27 strafrechtlich verfolgt.
a) Höchst- und Mindestpreise sind nicht auf Wirtshäuser auslegbar.
(4) Für erträumte Waren muss dem Bürgermeister der Gemeinde des jeweiligen Marktes ein Nachweis über den Traum erbracht werden (Screenshot). Damit erhält der Spieler automatisch die Genehmigung diese Ware am örtlichen Markt zu verkaufen. Dekrete über Preise (Höchst-, Richt- und Mindestpreise) sind dabei zu beachten.
(5) Der Spekulation wird jeder Bürger angeklagt, der
a) rechtswidrig Waren verkauft die er nachweißlich günstiger eingekauft hat
b) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und kurze Zeit später das erworbene Feld wieder über dem Einkaufspreis verkauft.
c) ein Feld auf dem Bodenmarkt erwirbt und gleichzeitig oder kurze Zeit später das Feld, dass er bei seinem Aufstieg in den ersten Stand erhalten hat, über dem Einkaufspreis des 2. Feldes verkauft.
(6)Die Absätze 1-3 finden bei Dorfbütteln und dem Rathaus im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit keine Anwendung
(7) Vergehen sind als Verstoß gegen ein geordnetes Wirtschaftsleben strafbar.