30. September 2007

Bericht der Gendarmerie

Das Herzogtum unterhält Gendarmeriegruppen, die zum Wohle und Schutz der Dörfer des Herzogtums abgestellt sind. Der Rat kann nun mitteilen, dass allen Dörfern seit einigen Tagen dieser extra Schutz zuteil wird. Aus allen Dörfern der Provinz haben sich mutige und tapfere junge Männer gefunden, die sich im Namen Bayerns in den Dienst der Gerechtigkeit stellen. Die Oberste Feldrichterin Bayerns konnte nun erreichen, dass in Deggendorf, Passau und Landshut die Bildung der Gendarmeriegruppen bereits vollständig abgeschlossen sind. Für die Dörfer Regensburg, Ingolstadt und Freising ist jeweils noch eine Stelle als Feldjäger vorgesehen.

gez.
Lorenai
Oberste Feldrichterin

Wochenstatistik des herzöglichen Gerichtes von Bayern


Woche vom Sonntag den 23. September 1455 bis einschl. Samstag, den 29. September 1455


I. Anzahl an Urteilssprüchen: 5

Davon Freisprüche: -
Davon Schuldsprüche: 5


II. Schuldsprüche nach Vergehen

Sklaverei 1 (20%)
Unerlaubter Handel ohne Lizenz 1 (20%)
Preisdelikte 1 (20%)
Spekulation -
Beleidigung 1 (20%)
Raub und Wegelagerei 1 (20%)
Hochverrat -


III. Verhängte Strafen

Die Verurteilten wurden zu einer Gesamtzahl von 149 Talern Geldstrafe und 4 Tag(en) Haftstrafe verurteilt.


Gez.

-MFS-
Richter des Herzogtums Bayern

27. September 2007

Beweismittelfälschung unter Strafe gestellt

Der neue Rat hat die erste Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode beschlossen. Mit großer Mehrheit wurde der Antrag des Herzogs angenommen. Hier der Wortlaut:

Wer zur Täuschung vor Gericht vorsätzlich ein unechtes Beweismittel herstellt, ein echtes Beweismittel verfälscht oder ein unechtes oder gefälschtes Beweismittel verwendet macht sich der Störung des öffentlichen Friedens, in schweren Fällen des Landesverrats strafbar.

Die Änderung tritt heute in Kraft.